Beim Namen nennen!
sit. Soll ein rechtsradikaler Fanatiker, der einen jungen Mann mit einem Messer niedersticht und sich ein Attentat mit einer möglichst hohen Opferzahl zutraut, geschützt werden? Dies, weil er aus «gutem Haus» kommt und seine Eltern bekannt sind? Die Justiz sagt Ja, und tut vieles dafür. Wir sagen Nein.
Die Faktenlage präsentiert sich wie folgt: Ein junger Mann mit rechts-terroristischer Ideologie sticht mit einem Messer eine Person nieder und verletzt sie lebensgefährlich. Seine Tat ist rein politisch motiviert, da er sein Opfer als Antirassisten einstuft. Der bürgerliche Staat in Form des Bezirksgerichts Zürich behandelt den Täter mit Samthandschuhen und verordnet der Presse einen Maulkorb. Dies, um den Fall möglichst mit dem Mantel des Schweigens zu umhüllen. Grund dafür: Die betroffene Familie kommt «aus gutem Zürcher Hause». Zudem will der Staat ein mit «öffentlichen Geldern gefördertes Projekt» schützen, das mit der Familie des Täters in direktem Zusammenhang steht. » Weiterlesen